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   BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22   

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BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22 (https://dejure.org/2022,16447)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.2022 - 1 BvR 326/22 (https://dejure.org/2022,16447)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 (https://dejure.org/2022,16447)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Inhaftierten in einer Umgangssache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Inhaftierten in einer Umgangssache - Verletzung der Rechtsschutzgleichheit oder des Elternrechts nicht hinreichend dargelegt

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit oder des Elternrechts eines Inhaftierten in einer Umgangssache; Zurückweisung eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe in einem Umgangsverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Inhaftierten in einer Umgangssache - Verletzung der Rechtsschutzgleichheit oder des Elternrechts nicht hinreichend dargelegt

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    GG Art. 3, Art. 6, Art. 20; BGB § 1684; FamFG § 76; ZPO § 114; BVerfGG §§ 23, 92
    Verfassungsrecht; mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Inhaftierten in einer Umgangssache; keine hinreichende Darlegung der Verletzung der Rechtsschutzgleichheit oder des Elternrechts.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Inhaftierten in einer Umgangssache Verletzung der Rechtsschutzgleichheit oder des Elternrechts nicht hinreichend dargelegt

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Inhaftierten in einer Umgangssache Verletzung der Rechtsschutzgleichheit oder des Elternrechts nicht hinreichend dargelegt

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Inhaftierten in einer Umgangssache - Verletzung der Rechtsschutzgleichheit oder des Elternrechts nicht hinreichend dargelegt

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit ums Umgangsrecht - und der dem Kind bislang unbekannte Vater

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsschutzgleich - und die versagte Prozesskostenhilfe

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht bei Haft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1286
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22
    Diese kann allerdings davon abhängig gemacht werden, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Verfassungsrecht wird jedoch dann verletzt, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 ; 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ; 20, 187 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1790/13 -, Rn. 19 f.).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22
    aa) Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; BVerfGK 17, 407 ).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Das Gericht hat bei der Entscheidung über die Einschränkung oder den Ausschluss des Umgangs sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 19).

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den darin entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 140, 229 ; 149, 346 m.w.N.).

    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. BVerfGE 108, 370 ; 140, 229 ; 149, 346 ).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den darin entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 140, 229 ; 149, 346 m.w.N.).

    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. BVerfGE 108, 370 ; 140, 229 ; 149, 346 ).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22
    aa) Die Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Menschen mit mehr und Menschen mit weniger finanziellen Mitteln bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 122, 39 ).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22
    Das Gericht hat bei der Entscheidung über die Einschränkung oder den Ausschluss des Umgangs sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22
    aa) Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; BVerfGK 17, 407 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. BVerfGE 108, 370 ; 140, 229 ; 149, 346 ).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch richterliche Entscheidung über Umgangsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22
    Zudem mangelt es an einer Auseinandersetzung mit den Besonderheiten der hier vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen, auf deren Grundlage es die Übertragbarkeit vorhandener verfassungs- und fachgerichtlicher Rechtsprechung zum Umgangsrecht inhaftierter Väter (OLG München, Beschluss vom 25. Februar 2011 - 33 WF 328/11 - OLG Hamm, Beschluss vom 6. Januar 2003 - 8 WF 288/02 - vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2002 - 1 BvR 2029/00 - zur grundsätzlichen Mitverpflichtung des sorgeberechtigten Elternteils finanzieller und logistischer Art an der Umgangsausübung des anderen Elternteils) insoweit nachvollziehbar verneint hat.
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22
    Verfassungsrecht wird jedoch dann verletzt, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 ; 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ; 20, 187 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 2392/19

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 24.11.2020 - 1 BvR 2318/19

    Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

  • BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20

    Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sorgerechtsentziehung mangels

  • BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen umgangsrechtliche Entscheidungen

  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 8 WF 288/02

    Ausübung eines Umgangsrechts bei Inhaftierung des Kindesvaters

  • OLG München, 25.02.2011 - 33 WF 328/11

    Umgangsregelungsverfahren: Verfahrenskostenhilfebewilligung und

  • BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Um dabei dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gerecht zu werden, müssen die Fachgerichte bei einem länger andauernden oder einem unbefristeten Umgangsausschluss - insoweit nicht grundlegend anders als bei dem Entzug des Sorgerechts auf der Grundlage von § 1666 BGB - grundsätzlich die dem Kind drohenden Schäden ihrer Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit nach konkret benennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Januar 2023 - 1 BvR 2345/22 -, Rn. 10).
  • VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21

    Ausweisungsinteresse bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes

    Dieses Recht ermöglicht es jedem Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zum Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 25.05.2022 - 1 BvR 326/22 -, juris Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2022 - 11 S 2378/21 -, juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2023 - 11 S 985/22

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung; familiäre

    Dieses Recht ermöglicht es jedem Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zum Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 25.05.2022 - 1 BvR 326/22 - juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.07.2023 - 11 S 448/23 - juris Rn. 9).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.2022 - VfGBbg 9/22

    Unzulässig, teilweise; unbegründet, im Übrigen; prozessuale Überholung;

    Das Gericht hat bei der Entscheidung über die Einschränkung oder den Ausschluss des Umgangs sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 2022 ‌- 1 BvR 326/22 -‌, Rn. 13, und vom 17. September 2016 ‌- 1 BvR 1547/16 -‌, Rn. 19, juris).
  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den vorläufigen Entzug des

    Obwohl der Beschluss des Oberlandesgerichts in der Anwendung des Fachrechts nicht ohne Bedenken ist, liegt eine Verletzung des Elternrechts der Beschwerdeführerin dadurch nicht derart auf der Hand, dass auf die weitere Substantiierung verzichtet werden könnte (vgl. zum Maßstab BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 - Rn. 11 m.w.N.).

    Das genügt hier der Anforderung, bei dem Entzug des Sorgerechts auf der Grundlage von § 1666 BGB grundsätzlich die dem Kind drohenden Schäden ihrer Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit nach konkret zu benennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 13 m.w.N.), noch.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2022 - 11 S 2848/21

    Auslegung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Verhältnis einer

    Dieses Recht ermöglicht es jedem Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zum Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 25.05.2022 - 1 BvR 326/22 - juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.07.2022 - 11 S 2378/21 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 03.04.2023 - 1 BvR 2353/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vaters dreier Kinder betreffend

    Der angeordnete längerfristige Umgangsausschluss hält trotz des bereits seit Ende März 2019 fehlenden Kontakts des Beschwerdeführers zu seinen Kindern den verfassungsrechtlichen Anforderungen (zu diesen BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2021 - 1 BvR 709/21 -, Rn. 9 f. und vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 13; Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 13 ff. und vom 20. Januar 2023 - 1 BvR 2345/22 -, Rn. 10 jeweils m.w.N.) auch unter Berücksichtigung der aus Art. 8 Abs. 1 EMRK folgenden Gewährleistungen (vgl. dazu EGMR, H. v. Deutschland, Entscheidung vom 17. Mai 2011, Nr. 9732/10, §§ 27 ff.) noch stand.

    Ausgehend von den dem Verfassungsrecht entsprechenden Voraussetzungen von § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 13) hat das Oberlandesgericht den längerfristigen Umgangsausschluss auf eine bei Durchführung von Umgängen eintretende Gefährdung des Wohls aller drei Kinder gestützt.

  • BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend rund zweijährigen Ausschluss des

    Es gelten dann Anforderungen, die denjenigen für einen Entzug der elterlichen Sorge gegenüber beiden Elternteilen entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2023 - 11 S 448/23

    Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen; Entgegenstehen von Art. 20 AEUV;

    Dieses Recht ermöglicht es jedem Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zum Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 25.05.2022 - 1 BvR 326/22 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 20.01.2023 - 1 BvR 2345/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen vorläufigen vollständigen

    Um dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG dabei Rechnung zu tragen, müssen die Fachgerichte jedenfalls bei einem länger andauernden oder einem unbefristeten Umgangsausschluss - insoweit nicht grundlegend anders als bei dem Entzug des Sorgerechts auf der Grundlage von § 1666 BGB - grundsätzlich die dem Kind drohenden Schäden ihrer Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit nach konkret benennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2024 - 11 S 1722/23

    Abschiebung eines drittstaatsangehörigen Ausländers und erfolglosen Asylbewerbers

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 11 S 2717/22

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden

  • BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1791/22

    Verfassungsbeschwerde betreffend familiengerichtliche Entscheidungen über eine

  • OLG Frankfurt, 29.09.2022 - 6 UF 103/22

    Absehen von Umgangsregelung bei Verziehen des Umgangsberechtigten ins Ausland

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2022 - 11 S 2378/21

    Zumutbarkeit einer auf einen Elternteil bezogenen aufenthaltsbeendenden Maßnahme

  • VG Karlsruhe, 24.11.2022 - 1 K 4351/21

    Antragsauslegung; Titelerteilungssperre; Ausweisungsinteresse;

  • OLG Frankfurt, 08.01.2024 - 6 UF 196/23

    Bedürfnis für gerichtliche Umgangsregelung

  • BVerfG, 19.09.2023 - 1 BvR 1555/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Darlegung eines

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